4.02Rathaus Bissingen

Altes Rathaus in Bissingen an der Teck 


Denkmalsanierung und Nutzungsänderung

Bauherr: Gemeinde Bissingen an der Teck
Projektleitung: Jochen Stüber
Bauzeit Fassadensanierung: 2021-2022

Am Gebäude sind zumindest vier Bau- bzw. Umbauphasen erkennbar*:
I – 1669 i Richtfest und Einweihung
II – 1804 i Erste Renovation
III – um 1830 / 50 Umbau des Obergeschosses, Errichtung Innenliegender Treppenaufgang
IV – kurz vor 1938 Freilegung des Fachwerks, Unterteilung des Erdgeschosses.
V um 1950 / um 1975 mehrere Erneuerungsmaßnahmen, z. B. Ausgestaltung der Amtsstube.
(* Bauhistorische Kurzuntersuchung 2017, Tilmann Marstaller M.A. Büro für Archäologie und Bauforschung)

Ursprungsgebäude 1669
Bei dem Fachwerkgebäude handelt es sich um einen zweistöckig-zweigeschossigen Holzgerüstbau mit dreigeschossigem Satteldach. Das Gebäude ist über einem Gewölbekeller mit firstparalleler Tonne errichtet.
Die Grundrissgliederung erfolgt im Erdgeschoss – mit Ausnahme eines Eckraumes im Südwesten – in drei Längszonen unterschiedlicher Breite: Die innere Längszone diente als eine Art Flurzone, die südliche Längszone als Kellerzugang und die nördliche Längszone als Remise mit hoher Einfahrt – hallenartiger Raum. Die Funktion der südwestliche Eckraum könnte eine Art Verwaltungszimmer gewesen sein.
Im Unterschied zum EG war das OG des Bissinger Rathauses bereits 1669 stark untergliedert: unter anderen mit der großen Ratsstube im Südwesten sowie mit der Amtsstube des Schultheißen im Nordwesten. An der Nordseite des Hauses gab es vermutlich eine Außentreppe als einziger Zugang zum OG. Das 1. DG und 2. DG sind ungeteilte durchgängige Hallen, die als Fruchtboden bzw. Lagerraum dienten.

Denkmalgerechte Instandsetzung
Mit dem Ziel, das Kulturdenkmal „Altes Rathaus“ in eine nachhaltige, denkmalgerechte Zukunft zu führen, wurde die Konzeption der Sanierung in zwei Bauabschnitte aufgeteilt:

  1. BA – 2022: Sanierung der Sichtfachwerkfassade.
  2. BA – Entwurfsphase: Erneuerung des Gebäudes im Inneren:
    • Neue Nutzungskonzeption im EG und OG. Das Erdgeschoss bekommt seine ursprüngliche hallenartige und multifunktionale Nutzungsform wieder. In der dann eine Vielzahl von gesellschaftlichen, kulturellen Veranstaltungen als auch für hoheitliche Tätigkeiten wie z. B. Trauungen stattfinden können. Im OG könnte eine am Bestand orientierte Wohn- und/oder Büronutzung eingebaut werden.

Fotoaufnahmen: Archiv, anw.architekten